Skip to main content

Nachsendeauftrag Hilfe – Fragen und Antworten

3.9/5 - (74 Bewertungen)

Mit dem Nachsendeauftrag-Ratgeber und Hilfe-Bereich möchten wir Sie bei den wichtigen und häufig gestellten Fragen zum Nachsendeauftrag unterstützen.

Bei welchen Anlässen sollten Sie einen Nachsendeauftrag nutzen?

Bei Änderung der Empfänger-Anschrift aus den nachfolgenden Gründen:

  • Umzug
  • Sterbefall
  • sonstige Gründe (Pflegefall, Insolvenzen etc.)
  • vorübergehende Abwesenheit, d.h. vorübergehende Änderung der Anschrift (z.B. befristete Versetzungen, Kuraufenthalte o.ä.)

Was bietet Ihnen ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post?

  • Die Nachsendung von Briefsendungen an die aktuelle Adresse für alle im Auftrag genannten Personen eines Haushalt
  • Attraktive Umzugs-Gutscheine für alle Privatkunden, die die Nachsendung mit dem Anlass “Umzug“ beauftragen

Was kostet der Nachsendeauftrag der Deutschen Post?

Die Kosten inkl. MwSt. betragen:

Privatkunden
6 Monate: 28,90 € online** / 31,90 € Filiale
12 Monate**: 37,90 € online**

Geschäftskunden
6 Monate: 46,90 € online**
12 Monate**: 61,90 € online**

Jetzt online beantragen*
** nur online im Shop der Deutschen Post

Welche Briefsendungen werden beim Nachsendeauftrag der Deutschen Post nachgesendet?

  • POSTKARTEN und BRIEFE (auch Groß- und Maxi-Briefe)
  • Briefsendungen mit den Zusatzleistungen EINSCHREIBEN, NACHNAHME, PRIO, WERT
  • BLINDENSENDUNGEN
  • WARENPOST, WARENSENDUNG, BÜCHERSENDUNG,
  • DIALOGPOST (adressierte Werbesendungen in Hüllen)
  • STREIFBANDZEITUNG (Zeitungen oder Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen)
  • TELEGRAMM

Bei Nachsendungen ins Ausland ist zu beachten, dass die ausländischen Postgesellschaften unter Umständen ein Nachentgelt einziehen.

Weitere Angaben beim Anbieter.

Wie kann ich den Nachsendeauftrag der Deutschen Post beauftragen?

Die Nachsendung können Sie online im Shop der Deutschen Post* oder in den Filialen der Deutschen Post beauftragen. Der Nachsendeauftrag kann seit dem 1.7.2021 nur noch mit einer Laufzeit von 6 und 12 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Nachsendeauftrag mit einer Laufzeit von 6 Monate nur online im Shop der Deutschen Post beauftragen können. Alternativ kann der Nachsendeauftrag der Deutschen Post über unabhängige Dienstleistern beantragt werden. Die Kosten weichen bei den unabhängigen Dienstleistern von den Preisen der Deutschen Post ab.
Jetzt online beantragen*

Wann und wo sollte der Nachsendeservice gestellt werden?

Beauftragen Sie Ihren Nachsendeauftrag jederzeit mit Ihrem Wunschauftragsbeginn, wenn möglich aber spätestens 5 Werktage vor Auftragsbeginn. Der Auftrag kann online im Shop der Deutschen Post* oder in den Filialen der Deutschen Post beauftragt werden.
Jetzt online beantragen*

Wo kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag korrigieren oder stoppen lassen?

Um einen bestehenden Nachsendeservice bei der Deutschen Post korrigieren oder stoppen zu lassen, müssen Sie sich an den Kundenservice der Deutschen Post wenden.

Bei einer kompletten Anschriftenänderung muss ein neuer Auftrag erteilt werden.

Wie kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag verlängern?

Eine Verlängerung eines bestehenden Nachsendeauftrags ist nicht möglich. Sie können aber einen neuen Nachsendeauftrag abschließen, der an Ihren vorherigen Nachsendeauftrag anschließt. Mehr Infos unter Nachsendeauftrag verlängern.
Jetzt online beantragen*

Empfehlung der Redaktion: Wir empfehlen von vornherein eine Laufzeit von 12 Monaten zu wählen, mit dieser stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Post über ein ganzes Jahr sicher nachgesendet wird und Sie so auch Briefsendungen erreichen, die nur einmal im Jahr versendet werden.

Haben Ihnen die Fragen und Antworten zum Nachsendeauftrag weitergeholfen?

3.9/5 - (74 Bewertungen)

Ähnliche Beiträge


Kommentare

T.Hergesell 18. November 2024 um 21:53

Bei einem Nachsendeauftrag Post werden dann auch DHLPakete an die neue Adresse gesendet?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 19. November 2024 um 16:44

Nein. Seit dem 1.7.2024 kann man keine Paketnachsendung beauftragen. Der Nachsendeservice umfasst ausschließlich Briefsendungen.

Antworten

Thomas Werner 12. November 2024 um 12:33

Warum kann ich nicht den Nachsendeauftrag nicht mit dem SEPA Lastschrift Verfahren bezahlen?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 15. November 2024 um 12:22

Es obliegt dem jeweiligen Anbieter, die Bezahlvarianten anzubieten, die er für sinnvoll hält. Leider ist dies bei einigen Anbietern nicht die klassische Lastschrift.

Antworten

Ralf Gehrhardt 7. März 2024 um 13:36

Wo finde ich ein Formular in Papierform für einen Nachsendeauftrag?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 10. März 2024 um 17:49

Sie erhalten den Nachsendeauftrag der Deutschen Post in Papierform in Ihrer Postfiliale. Er kostet dort aber etwas mehr, als wenn Sie ihn einfach mit dem Online-Formular im Shop der Deutschen Post beauftragen würden.

Antworten

Susann Borchert-Rümmler 15. Januar 2024 um 14:17

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss die Adresse meines Nachsendeauftrages ändern. Schnellstmöglich. Wie bekomme ich das zustande?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 22. Januar 2024 um 10:05

Sie können Ihren Nachsendeauftrag direkt bei dem Postunternehmen ändern, bei dem Sie den Auftrag gestellt haben – in der Regel ist dies die Deutsche Post. Hier erfahren Sie mehr zu Nachsendeauftrag ändern

Antworten

Giers 19. August 2022 um 18:26

Wie kann ich den online-Nachsendeantrag bezahlen, wenn ich eine andere Bank habe als Sofort-Überweisung, und meine VisaCard im Online-Formular nicht „verifiziert“ werden kann, und man sich für einen einzigen Auftrag nicht erst registrieren müssen möchte?
Wieso geht nicht (mehr) auch eine normale Überweisung, wie in jedem anderen Online-Shop auch??

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 20. August 2022 um 10:25

Nutzen Sie doch die Lastschrift. Diese steht Ihnen bei bei der Deutschen Post bei der Beauftragung Ihres Nachsendeauftrags zur Verfügung.

Antworten

Jeannette S. 7. August 2022 um 21:44

Kann ich den Nachsendeauftrag auch für 2 Personen , die im selben Haushalt leben , beantragen ? Und ist dies dann zum selben Preis wie für eine Person. Mfg J. S.

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 12. August 2022 um 10:40

Dies ist problemlos möglich. Die Deutsche Post ermöglicht es Ihnen kostenlos weitere Personen Ihres Haushalts (bis zu 11 Personen) in Ihren Nachsendeauftrag aufzunehmen.

Antworten

M. 24. März 2022 um 09:40

Ein bestätigter Nachsendeauftrag wird auch zwei Wochen nach Bestätigung der Post nicht ausgeführt

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 27. April 2022 um 09:41

Bitte wenden Sie sich an den Kundenservice der Deutschen Post.

Antworten

Sabine 17. Februar 2021 um 12:11

Muss ich einen Nachsendeauftrag am Ende der beauftragten Laufzeit separat kündigen? Verlängert sich der Nachsendeauftrag automatisch wenn ich nicht kündige?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 27. April 2022 um 10:02

Dies ist nicht erforderlich. Der Nachsendeauftrag endet nach der beauftragten Laufzeit.

Antworten

Angelo 16. Mai 2022 um 15:46

Wie sieht das aus wenn ich einen vorübergehenden Nachsendeauftrag wegen Abwesenheit beantragen würde, wenn sie Zeit abgelaufen ist und meine ursprüngliche Adresse wieder verwendet wird, bekomme ich auf die ursprüngliche Adresse einen Bestätigungs Brief, dass es jetzt wieder normal läuft oder wie funktioniert das?

Antworten

Ihr Post-Ratgeber 18. Mai 2022 um 14:21

Nein, der Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit endet zu dem von Ihnen genannten Termin (bei der Beauftragung festgelegt) und fortan werden Ihre Sendungen wieder an der ursprünglichen Adresse zugestellt.

Antworten

Kirsten Suhr 1. Januar 2021 um 23:03

Wie kann ich meinen Nachsendeauftrag vorzeitig stornieren, da der Umzug noch nicht sicher ist.

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*