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Achtung Abzocke: Warnung vor teuren Online-Dienstleistern

Heutzutage lässt sich vieles bequem online erledigen – von der Beauftragung eines Post Nachsendeauftrags bis zur behördlichen Antragsstellung für Wohngeld und der An-, Um- oder Abmeldungen beim Beitragsservice für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Doch Achtung vor Abzocke: Viele dieser Angebote sind übertrieben teuer oder schlichtweg unnötig, da es es sie zum Teil kostenlos oder für ein Bruchteil der Preise gibt. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel.

Praktische Online-Dienste – oft zu überteuerten Preisen

Ob Nachsendeauftrag beauftragen, Wohngeld beantragen oder beim Beitragsservice ummelden – viele alltägliche Notwendigkeiten lassen sich online erledigen. Doch dabei kann es teuer werden, wenn man dies nicht bei den offiziellen Stellen und Anbietern tut, wie verschiedene regionale Verbraucherzentralen warnen.

Täuschende Webseiten der Dienstleister bzw. Drittanbieter

Webseiten mit „Wohngeld“, „Rundfunkbeitrag“ oder „Nachsendeauftrag“ in der URL klingen schnell vertrauenswürdig, sind aber oft unabhängig von den Original-Angeboten der öffentlichen Stellen oder Anbieter. Ein Beispiel: Ein Nachsendeauftrag kostet bei den von den Verbraucherzentralen kritisierten Dienstleistern schnell deutlich über 100 €, während er bei der Deutschen Post lediglich 28,90 € kostet.

Manchmal werden sogar Dienstleistungen „verkauft“ und dann nicht erbracht, die auf offiziellen Seiten kostenlos erhältlich wären – so zum Beispiel bei Wohngeldanträgen und bei einem Angebot zum Rundfunkbeitrag.

Ein weiterer Trick: Viele dieser Anbieter verlangen, dass man beim Bestellen auf das Widerrufsrecht verzichtet, wodurch ein Widerspruch oft unmöglich wird.

Kein wirklicher Mehrwert der Online-Dienstleister

In der Regel wird von den Online-Dienstleistern auch gar kein echter Service erbracht, der diese hohen Aufpreise ansatzweise rechtfertigen würde. Manche Dienstleister leiten Anfragen oder Aufträge einfach nur an die zuständige Behörde oder das Postunternehmen weiter, ohne ihren Kunden selbst einen Mehrwert zu liefern. Andere Dienstleister stellen statt des gewünschten Dokuments nur Informationen zur Beantragung bereit, berichten Verbraucherzentralen.

Achtung vor Abzocke bei einem Online-Wohngeld-Antragsservice

Die Verbraucherzentralen warnen derzeit vor nicht offiziellen Seiten für Online-Wohngeld-Anträge. Hier könnte der Eindruck entstehen, dass man Wohngeld beantragen kann. Tatsächlich werden jedoch nur Gebühren erhoben. Laut Verbraucherzentrale Berlin hat die Seite bereits zahlreiche Anträge an das Bundesministerium für Wohnen geschickt, obwohl es dafür nicht zuständig ist. Die Betreiberfirma wurde bereits mehrfach abgemahnt.

Nutzer der Seite wissen oft nicht, dass ihre Anträge gar nicht bearbeitet werden und zahlen obendrein 29,99 € für einen eigentlich kostenlosen Antrag. Zudem wird der Preis auf der Seite geschickt versteckt, sodass man ihn erst spät bemerkt.

So schützen Sie sich vor Abzocke bei Online-Dienstleistungen

Um zweifelhafte Anbieter zu erkennen, gibt es einige Tipps:

  • Impressum prüfen: Ist dort nicht das/die gesuchte Unternehmen/Behörde aufgeführt, handelt es sich vermutlich um eine falsche Seite.
  • Zeit nehmen: Machen Sie seltene Beauftragungen nicht zwischen Tür und Angel. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und wenn möglich nutzen Sie zur Beauftragung einen größeren Bildschirm (PC, Laptop, Tablet). So können Sie das Angebot besser sorgfältig prüfen.
  • Werbung ignorieren: In der Regel stehen die ersten relevanten Suchergebnisse bei Google unter den bezahlten Werbeanzeigen. Ignorieren Sie die „Anzeigen“ getrost und prüfen lieber die ersten Suchergebnisse zu Ihrer Suche.
  • Angebote vergleichen: Vergleichsportale wie Nachsendeauftrag-Vergleich.de liefern Verbrauchern einen umfassend recherchierten, gut verständlichen Angebotsüberblick im Bereich Nachsendeauftrag und ermöglichen so einen transparenten Vergleich von Preisen und Leistungen von Post-Unternehmen und Online-Dienstleistern. So können sie sich ohne irritierende Anzeigen bei Suchmaschinen informiert entscheiden.
  • Offizielle Webseiten prüfen: Schauen Sie auf den Webseiten Ihrer Gemeinde oder anderer offizieller Stellen, ob die gesuchte Dienstleistung dort kostenlos angeboten wird.

Falls Sie bereits in die „Falle“ getappt sind, sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Weiter unten finden Sie ein Musterschriftsatz (ohne Gewähr auf Richtig- oder Vollständigkeit), dass eine Orientierung liefert, wie ein solcher Widerspruch zu formulieren ist. Alternativ können Sie auch den Musterbrief (auf das Nachsendeauftrag-Angebot „service-nachsendeauftrag.de“ des Drittanbieters SSS Software Special Service GmbH ausgerichtet) der Verbraucherzentrale Niedersachen verwenden oder diesen an Ihren Bedarf (dafür Produkt, Webseite und Dienstleister auswechseln) anpassen. Der Musterbrief wurde nach dem verstärkten Eingang von Anfragen zu SSS Software Special Service GmbH von der Verbraucherzentrale Niedersachen zur Verfügung gestellt.

Betreff: Widerspruch gegen angebliche Forderung und Vertragsabschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestreite ich, dass ein kostenpflichtiger Vertrag auf der Internetseite [URL benennen] wirksam zustande gekommen ist. Es war nicht deutlich erkennbar, dass ein solcher Vertrag abgeschlossen werden sollte, da ich andernfalls keine Bestellung vorgenommen hätte.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 312m Abs. 2 BGB Sie die Beweislast tragen, mir gemäß § 312j Abs. 2 BGB unmittelbar vor der Abgabe meiner Bestellung klar und verständlich die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung sowie den Preis in hervorgehobener Form mitzuteilen.

Selbst wenn ein Vertrag durch die angebliche Bestellung zustande gekommen sein sollte, ist dieser nach § 138 BGB nichtig. Ihr Formular entspricht nahezu exakt dem, was auf der offiziellen Seite [URL benennen] [kostenlos oder zum Preis von … EUR] angeboten wird. Sie verlangen für die bloße Weiterleitung der von mir eingegebenen Daten ein Entgelt von [Preis benennen] EUR, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bieten. Diese Praxis erfüllt den Tatbestand des Wuchers oder ist zumindest als wucherähnlich anzusehen. Ich wurde durch geschickt platzierte Google-Anzeigen auf Ihre Seite gelenkt und habe erst später festgestellt, dass bereits im ersten Schritt zur Dateneingabe kein Hinweis auf Kosten erfolgte. Auch die Nennung des Preises auf der Folgeseite war nicht ausreichend klar, um den tatsächlichen Umfang der Leistung und der damit verbundenen Kosten zu erkennen.

Wäre mir bewusst gewesen, dass Sie [Preis benennen] EUR allein für die Übermittlung der Daten an den [z.B. Deutsche Post] berechnen, hätte ich diese Seite nicht genutzt.

Vorsorglich fordere ich die Auflösung und Rückabwicklung des vermeintlichen Vertragsverhältnisses gemäß § 311 Abs. 2 i.V.m. § 280 BGB aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten (§ 312j Abs. 2 BGB) sowie aufgrund einer unzulässigen geschäftlichen Handlung gemäß § 9 Abs. 2 UWG i.V.m. §§ 5, 5b UWG. Zudem erkläre ich vorsorglich:

  • die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung,
  • die Anfechtung aufgrund eines Irrtums über den Inhalt meiner Willenserklärung sowie
  • die Anfechtung, da ich keine derartige Erklärung abgeben wollte (Erklärungsirrtum).

Darüber hinaus widerrufe ich vorsorglich den angeblichen Vertrag nach §§ 312g Abs. 1, 312c, 355 BGB.

Ich erwarte bis zum [Fristdatum benennen] eine Bestätigung, dass keine Forderungen mehr aus dem angeblichen Vertrag gegen mich erhoben werden.

Da es sich um eine bestrittene Forderung handelt, untersage ich ausdrücklich die Übermittlung von Daten an Auskunfteien gemäß § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz.

Zudem fordere ich Sie auf, mir innerhalb der genannten Frist eine vollständige Datenschutzauskunft gemäß Art. 15 DSGVO zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Auch wenn bereits eine Mahnung eingegangen ist, könnte der Anbieter gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale kann hilfreich sein. Verbraucherzentralen werten auch Beschwerden zu auffälligen Unternehmen, Produkten und Anbietern aus und können so Verbraucher öffentlichkeitswirksam warnen.

Es ist außerdem ratsam, während des Bestellvorgangs Screenshots zu machen und E-Mails aufzubewahren, um im Fall eines Streits Beweise vorlegen zu können.

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