Skip to main content

Umzugscheckliste

5/5 - (12 Bewertungen)

Umzugscheckliste: Wichtige Formalitäten vor und nach dem Umzug

Vor und nach Umzügen müssen zahlreiche Formalitäten erledigt werden. Das gilt für vertragliche Verpflichtungen ebenso wie für Bürgerpflichten. Bei welchen Ämtern, Behörden und Vertragspartnern eine Ab-, Um- oder Anmeldung notwendig ist, darüber gibt die nachfolgende Umzugscheckliste Auskunft.

Empfehlung: Ein Umzug kann auch dazu genutzt werden alte Verträge zu kündigen und günstigere Verträge abzuschließen. Nutzen Sie unsere Vergleiche um Zeit und Kosten zu sparen.

Umzugscheckliste für Um-, An- oder Abmeldungen:

1. Festnetz und Internet beantragen

Sobald Sie den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben und der Umzugstermin feststeht, sollten Sie einen Neuanschluss für das Festnetz und einen Internetanschluss bei Ihrem Anbieter beantragen. Gegebenenfalls können Sie den Umzug auch für einen Wechsel des Providers nutzen. Dann müssen Sie das alte Vertragsverhältnis kündigen und einen Vertrag mit dem neuen Anbieter schließen, wobei die Kündigung oftmals vom neuen Anbieter übernommen wird.

Anbieter vergleichen*

2. Mietkaution hinterlegen

In der Regel müssen immer 2 bis 3 Monatsmieten als Kaution beim Vermieter hinterlegt werden. Wenn Sie diese Liquidität nicht binden möchten, so können Sie auch eine Mietbürgschaft abschließen. Diese kostet Sie dann wenige Euro im Jahr.

Kautionsrechner*

3. Einwohnermeldeamt anmelden

Zeitnah nach dem Umzug sollten Sie sich am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Abmeldung am ehemaligen Wohnort ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland umziehen. Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts innerhalb einer Frist von bis zu drei Wochen nach dem Umzug vornehmen. Versäumen Sie diese Frist, kann die Behörde ein Ordnungsgeld verhängen. Als Nachweis für die Anmeldung müssen Sie einen gültigen Personalausweis sowie den neuen Mietvertrag vorlegen.

4. Strom- und Gasanbieter auswählen

Bei einem Ortswechsel wird der Vertrag mit dem bisherigen Strom- und Gasanbieter gekündigt und ein neuer Vertrag mit dem neuen Anbieter geschlossen. Das ist nur notwendig, wenn Ihr Umzug nicht innerhalb Ihres bisherigen Wohnortes stattfindet und Sie einen Vertrag mit dem Grundversorger haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um die Stadtwerke des jeweiligen Wohnortes.
Wichtig ist, dass Sie vor Ihrem Umzug und gegebenenfalls auch an Ihrem neuen Wohnort die Zählerstände für Strom, Wasser, Gas und Heizung selbst ablesen, durch das jeweilige Unternehmen ablesen lassen und gegebenenfalls die Zählerstände mit Fotos dokumentieren.

5. Auto ummelden

Vergessen Sie nicht, sich bei der Kfz-Zulassungsbehörde umzumelden. Die Ummeldung ist weiterhin erforderlich, auch wenn Sie das Kfz-Kennzeichen nicht mehr wechseln müssen. Für die Ummeldung benötigen Sie verschiedene Papiere. Dazu gehören ein Legitimationspapier (Personalausweis oder Reisepass), die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), ein ausgefüllter Zulassungsantrag, die Bestätigung der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU), die Versicherungsbescheinigung (eVB) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer.

6. Arbeitsagentur informieren

Als Empfänger von Arbeitslosengeld I sind Sie verpflichtet, die Arbeitsagentur rechtzeitig über einen Umzug informieren. Diesbezüglich hält die Arbeitsagentur im Download-Center auf https://www.arbeitsagentur.de/download-center ein entsprechendes Formular mit dem Titel „Veränderungsmitteilung zum Arbeitslosengeld“ bereit. Nach dem Ausfüllen wird es ausgedruckt und per Post an die bisherige Arbeitsagentur geschickt oder dort abgegeben.

7. Übernahme von Umzugskosten mit Harz IV

Umziehen mit Hartz IV kann insbesondere finanziell eine große Hürde darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter einen Teil der Umzugskosten (bis zu 4.500€). Dazu muss der Umzug zunächst beantragt werden, und das Jobcenter muss eine Umzugsgenehmigung erteilen. Eine Kostenübernahme ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Wohnungswechsel notwendig ist. Anerkannte Umzugsgründe sind unter anderem eine Kündigung durch den Vermieter, Mängel, die die bisherige Wohnung unbewohnbar machen, eine einschneidende Veränderung der Lebenssituation, eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort oder eine Beendigung des Mietverhältnisse nach Aufforderung durch das Jobcenter, um die Mietkosten zu reduzieren.

Umzugsangebote für Arbeitsamtumzug*

8. Versicherungen informieren

Denken Sie daran, alle Versicherungen über Ihre neue Adresse zu informieren, unter anderem die Hausrat- und Haftpflichtversicherung, private Renten- und Lebensversicherungen, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zusätzliche Kranken- und Zahnversicherungen, um nur einige zu nennen. Gleiches gilt, wenn sich möglicherweise Bankdaten geändert haben. Abhängig von Ihrem neuen Domizil kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme der Hausratversicherung gegebenenfalls der Höhe nach anzupassen.

9. Umzug mit Kindern

Sofern Sie Kinder haben, sind Sie im Falle eines Umzugs verpflichtet, die Kindergeldstelle bei der zuständigen Familienkasse über Ihre neuen Adressdaten zu informieren. Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Stattdessen reicht eine schriftliche Änderungsmitteilung aus, die Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder abrufen können.

10. Post Nachsendeauftrag einrichten

Damit Sie auch weiterhin Ihre Post nach dem Umzug erreicht, ist es sinnvoll, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Die Beauftragung erfolgt bei der Deutschen Post online über:

Nachsendeauftrag einrichten*

Was Sie noch wissen sollten

Als Arbeitnehmer haben Sie im Falle eines Umzugs gegebenenfalls Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag. Sie können auch Sonderurlaub beantragen, auf den jedoch kein gesetzlicher Anspruch besteht. Das bedeutet, dass allein der Arbeitgeber über die Bewilligung entscheidet. Erfolgt der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen, können Sie die Kosten für den Umzug als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Die Kosten für einen privat motivierten Urlaub können Sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Leistungen absetzen.

Woran sollten Sie noch denken? Nutzen Sie den informativen Umzugsratgeber!

Zum Umzugsratgeber


Ähnliche Beiträge